Siebenschläfer in Großräschen – geschützte Nager professionell umgesiedelt
Siebenschläfer sind streng geschützt und dürfen nicht getötet werden. Wir vermitteln erfahrene Fachbetriebe in Großräschen, die Lebendfang und Vergrämung fachgerecht durchführen.
- Oft noch heute ein Termin in Großräschen
- Geprüfte Fachbetriebe aus Großräschen & Umgebung
- Diskret, fair & ohne versteckte Kosten
Kostenloser Siebenschläfer-Ratgeber (PDF)
Die wichtigsten Sofortmaßnahmen – auf einer Seite.
In Großräschen und der Lausitzer Region werden Siebenschläfer immer häufiger zum Problem – besonders in den älteren Wohnhäusern rund um die Stadtzentren und in den Einfamilienhaussiedlungen. Die dämmerarmen Dachböden und Dachkonstruktionen bieten den nachtaktiven Nagern ideale Lebensräume, von wo aus sie Wärmedämmung beschädigen, Kabel durchbeißen und durch ihr nächtliches Poltern für Schlafstörungen sorgen.
Als streng geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz darf der Siebenschläfer nicht getötet oder verletzt werden. Wir vermitteln geprüfte, erfahrene Fachbetriebe in Großräschen und Umgebung, die nur Lebendfang und Vergrämung einsetzen – rechtssicher und tiergerecht.
Siebenschläfer in Großräschen: Artenschutz vor Ort umsetzen
Warum Siebenschläfer in Großräschen ein Problem darstellen
Siebenschläfer (Glis glis) sind in der Lausitz heimisch und profitieren von der zunehmenden Verstädterung. In Großräschen und den umliegenden Gemeinden des Oberspreewald-Lausitz-Landkreises dringen sie bevorzugt in Dachböden, Dachräume und Zwischendecken ein – besonders in Herbst und Frühjahr, wenn sie Unterschlupf für Winterstarre oder Fortpflanzung suchen. Ihre nächtliche Aktivität führt zu Lärmbelästigung, ihre Zahnaktivität beschädigt Isolierungen, Stromleitungen und Holzkonstruktionen. Im Gegensatz zu Ratten oder Hausmäusen hinterlassen Siebenschläfer aber keine Krankheitserreger und sind keine unmittelbare Lebensmittelbedrohung.
Das Hauptproblem liegt in der Prävention und im rechtssicheren Umgang: Da der Siebenschläfer unter den europäischen Schutzgesetzen und dem deutschen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt ist, sind Tötung, Verletzung oder Störung verboten. Nur Lebendfang, Vergrämung und Ausschlussmaßnahmen sind zulässig.
Lebendfang und artgerechte Umsiedlung
Professionelle Fachbetriebe in der Region Großräschen setzen auf Lebendfallensysteme, die Siebenschläfer unbeschadet einfangen. Diese werden dann in geeignete Lebensräume außerhalb von Wohngebäuden umgesiedelt – meist in Waldgebiete oder Grünräume der Lausitz, wo sie artgerecht überleben können. Der Fang erfolgt ganzjährig, sollte aber außerhalb der Fortpflanzungszeit (Juni–September) erfolgen, um Jungtiere nicht zu gefährden.
Bei der Umsiedlung ist zu beachten:
- Fallenkontrolle mindestens täglich – Tierschutz ist Pflicht
- Sichere Transportbehälter mit Belüftung und Schonraum
- Freilassung in mindestens 15 km Entfernung vom Fangort (Rückkehrverhinderung)
- Freigabe nur in geeigneten Biotopen mit Nahrung und Unterschlupf
- Dokumentation und ggf. Abstimmung mit unterer Naturschutzbehörde
Vergrämung und präventive Maßnahmen
Parallel zur Entfernung bereits eingezogener Siebenschläfer stehen Vergrämungsmaßnahmen im Vordergrund. Diese sollen Tiere von vornherein vom Eindringen abhalten oder dazu bewegen, den Unterschlupf freiwillig zu verlassen. Typische Vergrämungsmethoden:
- Ultraschallgeräte mit wechselnden Frequenzen (kontinuierlich, nicht konstant)
- Stromzäune oder Irritiermatten an Zugangsöffnungen
- Geruchsstoffe (z. B. Karbid, Naphthalin) in Dachräumen – umweltfreundliche Varianten bevorzugt
- Licht und Lärmquellen zur Verunsicherung
Die Vergrämung wirkt am besten in der Auswanderungsphase im Mai/Juni und August/September, wenn Siebenschläfer ohnehin aktiv sind.
Exclusion: Zugang dauerhaft unterbinden
Die dauerhafteste Lösung ist der Ausschluss. Nachdem alle Siebenschläfer entfernt oder vertrieben wurden, verschließen Fachbetriebe alle Eindringungswege: Risse in Mauerwerk, Dachkanten, Belüftungsöffnungen, schadhafte Fensterrahmen. In Großräschen, wo viele Gebäude älter sind und sanierungsbedürftig, ist dies oft die sinnvollste langfristige Strategie. Ein schlecht isolierter oder maroder Dachboden zieht Siebenschläfer an – eine Sanierung oder Dichtung ist Investition in Ruhe.
Rechtliche Aspekte für Großräschen-Bürger
Der Siebenschläfer unterliegt in Brandenburg dem Schutzregime des BNatSchG § 44. Dies bedeutet: Hausbesitzer dürfen Tiere nicht selbst fangen und einfach freisetzen (Rechtsverstöße mit Bußgeldern bis 50.000 €). Eine Tötung ist ausnahmslos verboten. Empfehlenswert ist immer, einen zertifizierten Fachbetrieb zu beauftragen, der die Dokumentation und ggf. erforderliche Genehmigungen klärt. In seltenen Fällen (z. B. denkmalgeschützte Gebäude oder FFH-Gebiete) kann die untere Naturschutzbehörde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Ausnahmegenehmigungen ausstellen.
Dauerhafte Dachbodensanierung
Siebenschläfer werden durch zugige, feuchte, wenig isolierte Dachräume angelockt. Ist der Dachboden bereits renoviert und gedämmt, ist er für Siebenschläfer uninteressant. Eine vollständige Sanierung bietet Ihnen zusätzlich Energieeinsparungen und höheren Wohnkomfort. Viele Häuser in Großräschen aus den 1950er–1980ern profitieren von einer modernen Dachdämmung – und der Siebenschläfer zieht woanders hin.
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir vermitteln vor Ort
Sie hören nachts verdächtige Geräusche auf dem Dach, oder haben bereits Siebenschläfer sichtbar gemacht? Rufen Sie uns an. Wir vermitteln Ihnen umgehend geprüfte und erfahrene Fachbetriebe aus Großräschen und der Lausitzer Region, die sich auf den tiergerechten Umgang mit Siebenschläfern spezialisiert haben. Kostenlose Vor-Ort-Beratung und individuelle Lösungen sind Standard.
Wir vermitteln Ihnen schnell einen geprüften Fachbetrieb aus Großräschen & Umgebung – diskret und fair.
☎ 01579 25 05 263Auch in diesen Stadtteilen von Großräschen für Sie da
Wir vermitteln Siebenschläfer-Fachbetriebe in ganz Großräschen – unter anderem in:
Weitere Schädlinge in Großräschen
Wir vermitteln in Großräschen auch bei anderen Schädlingen:
Siebenschläfer-Bekämpfung auch im Umkreis: Landkreis Oberspreewald-Lausitz · Brandenburg
Siebenschläfer-Anfrage für Großräschen
Beschreiben Sie kurz Ihre Situation – wir leiten Ihre Anfrage an einen Fachbetrieb in Großräschen weiter.
Häufige Fragen – Siebenschläfer in Großräschen
Ist es verboten, Siebenschläfer zu töten?
Ja. Der Siebenschläfer ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt. Tötung, Verletzung oder Störung sind verboten und können mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet werden. Nur Lebendfang, Vergrämung und Ausschluss sind rechtlich zulässig. Wir vermitteln Fachbetriebe, die diese Anforderungen erfüllen.
Wo werden die eingefangenen Siebenschläfer ausgesetzt?
Fachbetriebe setzen Siebenschläfer in geeignete Waldgebiete oder Naturräume der Lausitzer Region aus – mindestens 15 km vom Fangort entfernt, um Rückkehr zu verhindern. Die Umsiedlung erfolgt in Lebensräume, wo ausreichend Nahrung (Bucheckern, Eicheln, Insekten) und Unterschlupf vorhanden sind. Die Standortwahl ist ein wichtiger Teil der professionellen Arbeit.
Wie lange dauert der Lebendfang?
Das hängt vom Befall und der Gebäudegröße ab. Meist sind mehrere Fallen über 2–4 Wochen notwendig, um alle Tiere zu erfassen. Fallen müssen täglich kontrolliert werden. Danach folgt die Exclusion (Verschluss aller Zugänge), um Neubefall zu verhindern. Der Fachbetrieb erstellt einen individuellen Zeitplan.
Muss ich die Behörde in Großräschen oder den Landkreis informieren?
In Brandenburg ist bei Siebenschläfern oft eine vorherige Meldung bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nicht zwingend nötig, solange der Fachbetrieb ordnungsgemäß vorgehen. Unsere vermittelten Betriebe klären alle rechtlichen Anforderungen und Meldepflichten mit Ihnen ab – Sie gehen kein Risiko ein.