Siebenschläfer bekämpfen in Großbeeren – Lebendfang statt Vernichtung
Siebenschläfer sind streng geschützt. Wir vermitteln erfahrene Fachbetriebe in Großbeeren, die legale Lebendfang- und Vergrämungsverfahren durchführen – ohne Tötung.
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Die wichtigsten Sofortmaßnahmen – auf einer Seite.
Im Landkreis Teltow-Fläming, wo Großbeeren mit seinen knapp 6.900 Einwohnern zwischen Berlin und Ludwigsfelde liegt, sind Siebenschläfer häufig Gäste auf Dachböden und in Dächern. Die nachtaktiven Nager verursachen durch Poltern, Kratzgeräusche und Beschädigungen an Dämmungen erhebliche Störungen – doch eine Tötung ist rechtlich nicht zulässig.
Schad·nager vermittelt in Großbeeren und Umgebung geprüfte Kammerjäger, die auf artgerechte Lebendfang-Lösungen spezialisiert sind. So werden die geschützten Tiere sicher umgesiedelt und Ihr Wohnkomfort wiederhergestellt.
Siebenschläfer in Großbeeren – Schutzstatus und rechtskonforme Lösungen
Warum Siebenschläfer so problematisch sind
Siebenschläfer (Glis glis) sind Kulturfolger, die besonders in den Monaten Juli bis September verstärkt in Dachböden eindringen, um Winterquartiere zu suchen. In Großbeeren und der Region Teltow-Fläming mit ihren typischen Einfamilienhaussiedlungen und älteren Hofstellen entstehen durch diese Eindringlinge regelmäßig Schäden:
- Intensive Kratz-, Lauf- und Poltergeräusche in der Nacht
- Beschädigungen von Wärmeschutzmaterialien und Dämmstoffen
- Kontamination durch Kot und Urin
- Beschädigungen an Stromleitungen und Rohren
- Lärm- und Schlafstörungen über Wochen hinweg
Im Gegensatz zu Ratten oder Mardern sind Siebenschläfer jedoch nicht wirklich gefährlich – sie sind störend, aber harmlos. Umso wichtiger ist ein respektvoller Umgang mit ihnen.
Strenger Artenschutz – Tötung ist verboten
Der Siebenschläfer steht unter strengem Schutz gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). In Deutschland, auch in Brandenburg, ist die Tötung oder Verletzung von Siebenschläfern verboten – unabhängig davon, wie störend sie sind. Das gilt auch für Privatpersonen in Großbeeren.
Eine Ausnahme mit behördlicher Genehmigung ist nur unter sehr engen Bedingungen möglich und wird von Naturschutzbehörden des Landkreises Teltow-Fläming nur in Ausnahmefällen erteilt. Rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll ist daher ausschließlich:
- Lebendfang mit anschließender Umsiedlung
- Vergrämung (Verbreitung von Duftstoffen, Lärm, Licht)
- Bauliche Abdichtung gegen Neueinzug
Lebendfang in Großbeeren – So funktioniert es
Erfahrene Schädlingsbekämpfer in Großbeeren setzen spezialisierte Lebendfallen ein, um Siebenschläfer sicher zu fangen. Dieser Prozess erfordert Geduld und Fachkenntnis:
Die Fallen werden an bekannten Lauf- und Eindringwegen platziert – etwa an Dachrinnendurchbrüchen, Lüftungsöffnungen oder entlang von Stromleitungen. Als Lockmittel dienen hochwertige Köder wie Nusscremes oder Trockenobst. Nach dem Fang werden die Tiere in eine geeignete Umsiedlungszone transportiert – idealerweise in ein Waldgebiet im Landkreis Teltow-Fläming mit ähnlichen klimatischen Bedingungen, wo sie überleben können.
Wichtig: Eine bloße Umsiedlung in eine ungeeignete oder zu nah gelegene Umgebung ist weder tierschutzgerecht noch nachhaltig – die Tiere kehren oft zurück oder gehen zugrunde. Seriöse Fachbetriebe kennen geeignete Auswilderungsgebiete und halten sich an tierschutzrechtliche Standards.
Vergrämung als Alternative zur Umsiedlung
Neben dem Lebendfang wird Vergrämung immer häufiger eingesetzt. Dabei werden die Siebenschläfer durch Reize vertrieben, ohne sie zu fangen:
- Ultraschallgeräte im Dachraum
- Düfte (Chili, Karbid, ätherische Öle)
- Blinklichter und Störgeräusche
- Vertreibung während der Wanderungsphase (August/September)
Vergrämung ist besonders wertvoll, wenn Siebenschläfer das erste Mal eindringen oder wenn der Befall noch gering ist. Sie ist wirtschaftlicher als Lebendfang und vermeidet den Stress für die Tiere durch Transport. Allerdings erfordert sie regelmäßige Kontrolle und Wartung, da die Gewöhnungseffekte eintreten können.
Danach: Bauliche Abdichtung und Prävention
Das Wichtigste ist, einen Neueinzug zu verhindern. Nach erfolgreichem Lebendfang oder Vergrämung vermitteln wir Fachbetriebe, die bauliche Maßnahmen durchführen:
- Verschluss von Dachdurchbrüchen mit Gittern (min. 6 mm Maschenweite)
- Abdichtung von Lüftungsöffnungen mit robusten Gittern
- Verschluss von Spalten an Dachkanten und Traufen
- Überprüfung von Anschlüssen und Fugen
Diese prophylaktischen Arbeiten sind besonders in der Region Großbeeren sinnvoll, da der Landkreis Teltow-Fläming ein bekanntes Verbreitungsgebiet für Siebenschläfer ist.
Kosten und Beratung
Die Kosten für Lebendfang und Vergrämung hängen vom Umfang des Befalls, der Größe des Dachbodens und der gewählten Methode ab. Es gibt keine pauschalen Festpreise – jeder Fall ist unterschiedlich. Ein seriöser Fachbetrieb erstellt eine unverbindliche Besichtigung und gibt einen transparenten Kostenvoranschlag ab.
Wir vermitteln geprüfte, erfahrene Kammerjäger in Großbeeren und dem Landkreis Teltow-Fläming, die alle geltenden Gesetze einhalten und artgerechte Lösungen bieten. Rufen Sie unsere Hotline an – wir beraten Sie kostenlos zu Ihren Optionen.
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Häufige Fragen – Siebenschläfer in Großbeeren
Ist es erlaubt, Siebenschläfer selbst zu töten?
Nein. Siebenschläfer sind streng geschützt gemäß EU-Recht und deutschem Naturschutzgesetz. Die Tötung ist verboten und wird mit Geldstrafen bis zu 65.000 € geahndet. Nur Lebendfang oder Vergrämung sind legal und zulässig.
Wo werden gefangene Siebenschläfer ausgewildert?
Fachbetriebe, mit denen wir zusammenarbeiten, kennen geeignete Auswilderungsgebiete im Landkreis Teltow-Fläming und Brandenburg. Die Tiere werden in Waldgebiete mit ausreichend Nahrung und Rückzugsraum transportiert – idealerweise 15–20 km entfernt, um eine Rückkehr zu vermeiden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Beratung.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Lebendfang?
Juli bis Oktober ist Hochphase, wenn Siebenschläfer zur Wintervorbereitung eindringen. Dann ist die Erfolgschance beim Fang am höchsten. Ganzjährig möglich, aber weniger effizient. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, da die Schäden schnell wachsen.
Wie kann ich einen erneuten Befall verhindern?
Durch bauliche Abdichtung: Dachdurchbrüche mit Gittern verschließen, Lüftungsöffnungen sichern, Spalten verfugen. Regelmäßige Dachbodenkontrollen im Spätsommer helfen, frühe Anzeichen zu erkennen. Wir vermitteln Fachbetriebe, die präventive Maßnahmen durchführen.